Hochzeitsfotografie: Absage wegen Corona
Wie wird die Hochzeitssaison 2021 laufen? Diese Fragen stellen sich nicht nur wir Hochzeitsfotografen, sondern auch Brautpaare, DJs, Hochzeitslocations und viele, viele mehr. Leider können wir Anfang Mai immer noch nicht sagen, wie es in den nächsten Monaten weiter gehen wird. Umso wichtiger ist, dass wir uns nochmal die wichtigsten Dinge vor Augen führen! Aber keine Sorge, wir halten es kurz und knackig!
Absagen, Verschiebungen und jede Menge Ärger bei Hochzeitsfotografen wegen Corona
Anfang 2020 wurden wir alle vom Coronavirus überrascht. Wegen diverser Einschränkungen wurden die allermeisten Hochzeiten aus dem Jahr 2020 abgesagt und der große Rest ins nächste Jahr verschoben. Und zack, plötzlich haben wir 2021 und leider noch immer die gleichen Probleme.
Das größte Problem ist die Planungsunsicherheit
Aktuell (Ende April 2021) lässt sich noch nicht sagen, was in diesem Sommer möglich sein wird und was nicht. Das löst nicht nur bei den Brautpaaren eine große Verunsicherung aus, sondern auch bei uns Hochzeitsdienstleistern.
Wie viele Hochzeiten werden wir Hochzeitsfotografen dieses Jahr begleiten können? Können wir im August noch die Miete zahlen oder geht uns der Großteil der Einnahmen verloren?
Wir müssen alle so ehrlich sein und erkennen, dass es hierauf noch keine Antwort gibt. Die Regeln ändern sich oft und sind von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
Die Voraussage der nächsten Monate ist wie der Blick in die Kristallkugel
Anstatt uns hier in Prognosen zu verlieren, wollen wir euch lieber die wichtigsten Regelungen an die Hand geben! Wie es im Sommer sein wird, das werden wir dann schon noch sehen. Was wir jetzt tun können ist ein gutes Fundament zu schaffen und für mögliche Absagen oder Verschiebungen Rechtssicherheit zu erlangen.
Dieser Text dient dem Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar. Es gibt keine Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit der genannten Informationen.
Es ist wichtig, dass du die Grenzen der Gesetze und Verträge kennst, denn nur so wirst du gegenüber deinen Paaren selbstsicher auftreten können.
Lass uns also direkt starten und die wichtigsten Fragen zu Corona Hochzeiten betrachten!
Was tun, wenn dir als Hochzeitsfotograf eine Hochzeit wegen Corona abgesagt wird?
Wenn du als Hochzeitsfotograf die Absage einer Hochzeit bekommst, dann stellt sich vor allem eine Frage: gibt es einen Vertrag für die Hochzeitsfotografie?
Hochzeitsabsage ohne Vertrag
Weshalb du unbedingt mit Verträgen arbeiten solltest, dass kannst du im Text zur DSGVO und Hochzeitsfotografie nachlesen! Die Corona Situation hat diese Notwendigkeit aber noch weiter verschärft.
Ein Vertrag hält alle Vereinbarungen fest, die das Brautpaar und du getroffen haben. Es verpflichtet dich bei der Hochzeit zu erscheinen und anschießend im genannten Zeitrahmen die Bilder auszuliefern. Aber ein Vertrag macht auch ganz deutlich, wie viel das Brautpaar für diese Leistung zu zahlen hat.
Wenn du keinen Vertrag genutzt hast, dann hast du bei Absagen ganz schlechte Karten in der Hand. Am Ende geht es im schlechtesten Falle Wort gegen Wort über die gemachten Vereinbarungen. Falls du es bisher nicht getan hast, dann fange ab sofort an Verträge mit deinen Brautpaaren abzuschließen! Die besten vorgefertigten Verträge für Hochzeitsfotografen findest du hier!
Absage einer Hochzeit mit Vertrag
Sehr gut, du hast einen unterschriebenen Vertrag über die vereinbarten Leistungen und Vergütungen. Da es nicht den einen Vertrag gibt, sondern sich die Verträge voneinander unterscheiden, können wir hier nur allgemein gültige Grundsätze erläutern.
Für dich ist es wichtig nicht nur deinen Vertrag zu kennen. Du musst auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen, auf denen dein Vertrag fußt. Das Thema ist nicht besonders sexy, aber in der aktuellen Situation führt kein Weg daran vorbei.
Welche Bestandteile sind bei Hochzeitsverträgen für Corona entscheidend?
Bevor wir in die Details gehen müssen die rechtlichen Grundlagen erklärt werden. Bei den von uns Hochzeitsfotografen verwendeten Verträgen handelt es sich in der Regel um Werkverträge. Diese sind nach §631 ff. BGB geregelt.
Was sind Werkverträge?
Bei einem Werkvertrag steht die Anfertigung eines Werks im Vordergrund. Im Vertrag wird die entsprechende Zahlung (der Werklohn) durch den Auftraggeber (Besteller) festgehalten.
Werkverträge sind hier von Dienstverträgen zu unterscheiden. Bei diesen steht die Erbringung eines vereinbarten Dienstes und nicht der Erfolg im Vordergrund.
Ein typisches Beispiel für die Verwendung eines Dienstvertrags ist der DJ. Seine Leistung ist es während eines zeitlich gesetzten Rahmens für gute Laune bei den Gästen zu sorgen und diese mit Musik zu unterhalten. Er fertigt hierbei kein „Produkt“ an.
Dies macht die Unterscheidung zum Hochzeitsfotografen deutlich. Bei uns steht das fertige Produkt, nämlich die Hochzeitsfotos im Mittelpunkt der Leistung. Es handelt sich dabei um ein Werk, welches durch uns hergestellt wird.
Warum ist die Unterscheidung von Werkverträgen und Dienstverträgen so wichtig?
Für die Stornierung bzw. Absage von Aufträgen gelten für Werk- und Dienstverträge unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Deshalb ist die Einordnung des von dir erstellten Vertrags von entscheidender Bedeutung!
Du kannst im Zweifelsfall davon ausgehen, dass du als Hochzeitsfotograf einen Werkvertrag genutzt hast.
Vertragsklausel der höheren Gewalt
Bevor wir auf die gesetzlichen Vorgaben der Werkverträge eingehen, müssen wir uns mit deinem speziellen Vertrag beschäftigen. Eventuell beinhaltet dieser eine Regelung für den Ausfall von Hochzeiten.
Die allermeisten Verträge für Hochzeitsfotografie beinhalten tatsächlich einen Passus zur Nichtleistung bei höherer Gewalt. Hier werden Fälle geregelt, in denen die Leistungserbringung unmöglich wird.
Du solltest dir jetzt kurz die Zeit nehmen und nachsehen, ob ein solcher Fall in dem von dir verwendeten Vertrag enthalten ist.
Leider zeigt sich immer wieder, dass in den Verträgen lediglich der Ausfall des Auftragsnehmers geregelt ist. Es geht also darum was passiert, wenn du wegen Krankheit, eines Autounfalls am Tag der Hochzeit oder anderer Gründe der höheren Gewalt nicht die Hochzeit fotografieren kannst.
Was bisher in den allermeisten Verträgen fehlt ist die Regelung, wie bei Absage aufgrund eines wichtigen Grunds seitens der Brautpaare verfahren wird.
Sollte in deinem Vertrag keine Regelung für die Absage aufgrund höherer Gewalt durch die Auftraggeber getroffen sein, kannst du direkt im nächsten Abschnitt weiterlesen.
Falls dein Vertrag eine solche Regelung beinhaltet, kannst du direkt zum Punkt „Was passiert mit der Anzahlung im Falle einer Absage der Hochzeit?“ springen.
Wann und wie kann das Brautpaar den Vertrag mit dem Hochzeitsfotografen kündigen?
Wenn ein Brautpaar dir mitteilt, dass ihre Hochzeit abgesagt wird, solltest du dir zunächst eine Frage stellen: ist „höhere Gewalt“ der Grund für die Absage?
Bei der Kündigung seitens des Auftragsgebers muss bei Werkverträgen zwischen zwei Fällen unterschieden werden:
Ordentliche Kündigung
Stell dir vor, dass dein Brautpaar in drei Monaten heiraten will. Aktuell steht noch nicht fest, wie dann die Corona-Regeln aussehen werden, da diese alle zwei Wochen neu beschlossen werden. Sollte das Brautpaar dir nun die Absage der Hochzeit mitteilen, würde dies vermutlich auf der zu großen Planungsunsicherheit fußen.
Solch eine Planungsunsicherheit dürfte generell nicht als wichtiger Grund zählen. Dementsprechend ist dies ein Beispiel für eine ordentliche Kündigung.
Welche Rechte hat der Fotograf im Fall einer ordentlichen Kündigung?
Zunächst musst du die Leistung nicht mehr erbringen. Du brauchst aber diesem Zeitpunkt also keinen Ort mehr für das Fotoshooting suchen und natürlich auch nicht zur Location reisen.
Das Gesetz sieht vor, dass der Honoraranspruch erhalten bleibt. Du musst jedoch die nicht erbrachten Leistungen abziehen.
Die bereits erbrachten Teilleistungen müssen von dem Brautpaar vergütet werden. Hier ist es regelmäßig problematisch, dass wir als Hochzeitsfotografen einen Großteil unserer Arbeit am Hochzeitstag selbst und im Anschluss daran verrichten.
Selbst erste Vorgespräche gelten (vor Vertragsunterschrift) meist als Akquise und würden nicht abrechenbar sein.
Das Gesetz sieht weiter vor, dass dem Auftragnehmer (also dir) 5% des vereinbarten Honorars zustehen. Alles darüber hinaus musst du entsprechend nachweisen. Das bedeutet du müsstest darlegen welche Arbeit dir bereits vor der Hochzeit entstanden ist und in welcher Höhe du diese berechnest.
Kündigung aus wichtigem Grund durch das Brautpaar
Eine Kündigung aus wichtigem Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertrags für das Brautpaar unzumutbar ist. Dabei läuft es immer auf eine Einzelfallentscheidung hinaus. Außerdem sind die Interessen aller Beteiligten abzuwägen. Es lässt sich also nicht generell sagen, dass eine Absage einer Hochzeit wegen Corona ein wichtiger Grund ist.
Welche Punkte entscheiden, ob ein wichtiger Grund vorliegt?
Hier hat Gewicht, ob Veranstaltungen und Hochzeiten behördlich untersagt worden sind. Wie bereits gesagt dürfte es sich bei bloßer Angst oder Vorsicht nicht um einen wichtigen Grund handeln.
Entscheidendes Gewicht hat natürlich auch die Einschränkung an sich. Wenn feiern mit 50 Gästen erlaubt sind, die Hochzeit aber mit 55 Personen geplant war, ist es streitbar, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Bei einem Verhältnis von 100 geladenen Gästen zu 25 erlaubten Personen ist die Tendenz in Richtung wichtiger Grund deutlich stärker.
Auch die Möglichkeit einer Terminverschiebung ist hier zu berücksichtigen. Im Gesetz sind für solche Verschiebungen keine genauen Regelungen getroffen, wobei eine Verschiebung keiner Absage entspricht.
Was in Fällen einer Absage aus wichtigem Grund mit der Anzahlung passiert, dass klären wir im nächsten Punkt.
Was passiert mit der Anzahlung im Falle einer Absage der Hochzeit wegen Corona?
Hier beschäftigen wir uns mit Absagen aus wichtigem Grund, beispielsweise des behördlichen Verbots von Hochzeiten wegen der Corona-Pandemie. Diese Fälle sind, wie weiter oben erklärt, von einer ordentlichen Kündigung zu unterscheiden.
Wo bei einer ordentlichen Kündigung noch die 5%-Regel galt, entfällt diese bei Kündigungen aus wichtigem Grund.
Dies bedeutet, dass du nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen abrechnen kannst. Sofern du noch keine Gegenleistung erbracht hast, wirst du im schlechtesten Fall auch eine bereits geleistete Anzahlung zurückzahlen müssen.
Das Gesetz ist hier sehr Kundenfreundlich. Dies kommt uns allen im tagtäglichen Leben zugute. Als Dienstleister müssen wir uns eingestehen, dass wir hier den Kürzeren ziehen.
Hochzeiten sind dabei noch Veranstaltungen, welche selten in Gänze abgesagt werden. Meist finden sie in kleinerem Rahmen statt oder werden auf das nächste Jahr verschoben.
Festzuhalten bleibt, dass wir Hochzeitsfotografen rechtlich leider wenig in der Hand haben, um größere Anzahlungen zu behalten. Umso wichtiger ist der Umgang mit den Brautpaaren im Falle einer Absage.
Wie verhalte ich mich als Hochzeitsfotograf, wenn eine Hochzeit wegen Corona abgesagt wird?
Wenn du den Text bis hierhin gelesen hast, gratulieren wird dir ganz herzlich! Die eigenen Rechte zu kennen ist der wichtigste Schritt, um selbstsicher auftreten zu können.
So wichtig wie es ist die Regeln, Grenzen und Gesetze zu kennen, sollten diese nur ein Notanker sein.
Für dir immer wieder vor Augen, dass auch die Brautpaare unter der aktuellen Situation leiden! Sie haben viel Zeit und Liebe in die Planung ihrer Hochzeit gesteckt. Diese nun wegen Corona absagen zu müssen wird eine große Enttäuschung für sie sein.
Du solltest weiterhin versuchen für das Brautpaar da zu sein. Auch hast du vermutlich ein viel besseres Bild von Hochzeiten und kannst ihnen noch den ein oder anderen Ratschlag geben, wie es weiter gehen könnte. Viele Paare sehen gar nicht die Möglichkeiten, welche auch eine kleine Hochzeit bietet. Auf diese kannst du sie natürlich hinweisen. Vielleicht sind sie ja dazu bereit ihre kleine Hochzeit groß zu feiern.
Sollten sie auf eine Absage beharren, dann muss dir klar sein, dass du keine guten Karten in der Hand hast. Versucht zusammen einen neuen passenden Termin zu finden! Dies wäre wohl der einfachste Weg für alle Beteiligten. Je mehr Dienstleister das Brautpaar zum neuen Termin mitnehmen kann, umso einfacher wird es für sie werden.
Für dich ist es dann ärgerlich, dass dir im aktuellen Jahr ein Termin wegfällt und im nächsten Jahr ein Termin blockiert wird. Vom Gesetz her hast du kein Recht auf eine Verschiebungsgebühr oder ähnliches zurückzugreifen. Stelle dir immer die Frage, ob es dir die paar hundert Euro wert sind eine möglicherweise große Verärgerung beim Brautpaar zu verursachen.
Der ärgerlichste Fall ist wohl, wenn die Hochzeit ganz abgesagt wird oder du am neuen Datum keine Zeit hast. Hier kannst du dem Brautpaar dann zum Beispiel einen Gutschein für ein Paarshooting anbieten. Der Gutscheinwert kann dann der Höhe der Anzahlung entsprechen, sodass beide Seiten keinen Verlust erleiden.
Versuche immer für das Brautpaar zu sein und vermeide Situationen, in denen es gegeneinander geht. Bleibe stets freundlich, denn selbst wenn du verärgert bist, wird dir eine erhobene Stimme keine neuen Möglichkeiten bieten.
Viele Dinge sind nicht im Gesetz geregelt. Hier kommt es darauf an, dass du eine einvernehmliche Lösung mit dem Brautpaar findest! Dafür ist oft Geduld, Kreativität und Empathie gefragt.
Hochzeit wegen Corona abgesagt – was jetzt?
Abschließend wollen wir dir noch ein kurze Prüfschema an die Hand geben. Wenn ein Brautpaar eine Hochzeit absagt, dann solltest du als Hochzeitsfotograf die folgenden Punkte durchgehen:
Wie sind deine Erfahrungen mit Corona Hochzeiten?
Du wirst bestimmt auch zu den Fotografen gehören, die gerade Absagen oder Verschiebungen erhalten. In ganz Deutschland herrscht in der Hochzeitsbranche Unruhe wegen der strengen Corona-Auflagen. Wie sind deine Erfahrungen? Gehen die Brautpaare entspannt mit der Corona-Situation um oder lässt die Planungsunsicherheit sie ganz unruhig werden? Wie hältst du es mit den Anzahlungen und welchen Vertrag nutzt du?
Schreib gerne einen Kommentar, auch falls du noch Fragen hast!
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